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Reitbetrieb wieder geöffnet

Da Outdoor-Sportstätten laut aktueller Covid19-Schutzmaßnahmenverordnung wieder öffnen dürfen, freut es uns, dass wir somit auch den Reitbetrieb wieder aufnehmen können 🐴 🥰

Es gelten aber auch wie schon vor dem letzten Lockdown besondere Vorsorgemaßnahmen:

  • Sollte der Mindestabstand von zwei Metern nicht eingehalten werden können, besteht die Verpflichtung zum Tragen von Schutzmasken („Mund-Nasen-Schutz“). Davon ausgenommen sind Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr.
  • In einem Bereich des Hofs (z.B. Viereck) dürfen sich nur Personen aus maximal zwei verschiedenen Haushalten gleichzeitig aufhalten. Also in der Regel sind dies neben dem Kind, idealerweise nur ein Elternteil bzw. ein Erwachsener, der die Aufsichtspflicht hat, sowie die Reitpädagogin. Generell gilt, dass sich im Kundenbereich des Hofs max. eine Person pro 20 m² aufhalten darf.

Geburtagsfeiern dürfen wir am Hof leider noch keine veranstalten. Wir halten Euch aber gerne auf dem Laufenden, sobald es Neuerungen gibt.