Die aktuelle Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung regelt, dass auch die Dienstleistungen auf dem Dippids Hof nur mit 2G Nachweis in Anspruch genommen werden dürfen. Wir bitten Sie dies zu berücksichtigen und den Mitarbeiterinnen einen entsprechenden Nachweis vorzuzeigen, wenn Sie sich am Hof aufhalten. Kinder unter 12 Jahren sind davon ausgenommen und für Schulkinder bis 15 Jahre gilt der Ninja-Pass als Nachweis.
Alle unsere Mitarbeiterinnen müssen außerdem die gesetzlich vorgeschriebene 3G-Regel am Arbeitsplatz erfüllen und belegen dies auch regelmäßig.
Wir danken Euch allen ganz herzlich für Euer Verständnis und die Kooperation und freuen uns auf schöne und sichere gemeinsame Stunden mit den Pferden.