Auf Basis der aktuellen Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung kann der Reitbetrieb eingeschränkt fortgeführt werden, da Sportstätten im Freien weiterhin geöffnet haben dürfen und es sich beim Reiten um einen Individualsport (ohne Körperkontakt) handelt.
Insbesondere folgende Regeln sind aber bitte am Hof zu beachten:
- Sollte der Mindestabstand von einem Meter nicht eingehalten werden können, besteht die Verpflichtung zum Tragen von Schutzmasken („Mund-Nasen-Schutz“). Davon ausgenommen sind Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr.
- In einem Bereich des Hofs (z.B. Viereck) dürfen sich nur Personen aus maximal zwei verschiedenen Haushalten gleichzeitig aufhalten. Also in der Regel sind dies neben dem Kind, idealerweise nur ein Elternteil bzw. ein Erwachsener, der die Aufsichtspflicht hat, sowie die Reitpädagogin. Generell gilt, dass sich im Kundenbereich des Hofs max. eine Person pro 10 m² aufhalten darf.
Wir bitten um Euer Verständnis und Eure Mitwirkung, um den Kindern weiterhin den Reitspaß ermöglichen zu können. Danke!
Bei Rückfragen meldet Euch gerne unter 0650 / 2261812 oder info@kinder-pferde.at.